Robotik & Floor Care
Wir prüfen, reparieren und bereiten Saug- und Wischroboter, Akkusauger und Kleingeräte in Heiligenhaus auf. Zu jedem Gerät bekommen Sie Fotos, Befund und Testergebnis und eine begründete Entscheidung: reparieren, aufbereiten, austauschen oder recyceln.
Gerätegruppen
Wir arbeiten für Hersteller, Importeure und Händler im DACH-Raum und übernehmen Retouren, Garantie- und Gewährleistungsfälle aus diesen vier Gerätegruppen.
Einschließlich Basis- und Absaugstationen. Wir prüfen Antrieb, Bürsten, Sensorik, Navigation, Wischmodul und Ladefunktion.
Kabellose Hand- und Stielsauger sowie Nass-Trockensauger. Geprüft werden unter anderem Motor, Akku, Ladegerät, Elektronik und Saugleistung.
E-Scooter für den privaten Gebrauch: Diagnose, Reparatur und Funktionsprüfung. Den Umfang, etwa beim Umgang mit Akkus, legen wir je Projekt fest.
Elektrische Kleingeräte, bei denen sich Prüfung und Aufbereitung im Verhältnis zum Gerätewert rechnen. Ob das für Ihre Geräte zutrifft, zeigt der Pilot.
Welche Modelle wir bearbeiten können, hängt vor allem von Ersatzteilen, Service-Software und technischen Unterlagen ab. Das klären wir mit Ihnen vor dem Start.
Ablauf
Jeder Schritt wird zum Gerät dokumentiert. Was in welchem Schritt passiert, legen wir mit Ihnen fest, bevor das erste Gerät eintrifft.
Wir erfassen Modell, Gerätekennung und Firmware-Stand, fotografieren den Zustand bei Ankunft und prüfen, ob Zubehör und Station vollständig sind.
Techniker prüfen das Gerät, beschreiben das Fehlerbild und halten Befund und Ursache mit Fotos fest.
Nach den mit Ihnen vereinbarten Regeln entscheiden wir: reparieren, aufbereiten, austauschen oder recyceln. Maßstab sind Reparaturkosten, Gerätewert und Verfügbarkeit der Teile.
Nach der Reparatur folgt ein Funktionstest, bei Robotern zum Beispiel von Saug-, Wisch-, Lade- und Navigationsfunktion. Das Ergebnis geht ins Testprotokoll.
Wir setzen das Gerät im vereinbarten Umfang zurück: gespeicherte Karten, WLAN-Daten und die Kopplung an das Nutzerkonto, soweit sich das am Gerät oder über Ihre Service-Zugänge lösen lässt.
Ergebnis und Belege gehen je Fall an Sie als Hersteller oder Händler. Einmal im Monat fassen wir alle Fälle in einem Report zusammen.


Was Sie je Fall bekommen
Zu jedem Gerät sehen Sie, was wir gefunden und warum wir so entschieden haben. Damit lassen sich Reklamationen klären, Abrechnungen prüfen und Fehler an die Produktentwicklung zurückmelden.
Zustand bei Eingang und Fehlerstelle, eindeutig dem Gerät zugeordnet.
Was gemeldet wurde, was wir festgestellt haben und welches Bauteil betroffen ist.
Warum repariert, aufbereitet, ausgetauscht oder recycelt wurde, gemessen an Ihren Regeln.
Welche Funktionen nach der Reparatur geprüft wurden und mit welchem Ergebnis.
Geräte ohne nachweisbaren Fehler weisen wir getrennt aus, mit Beschreibung der Prüfung. Sie zählen nicht als repariert.
Häufige Fehlerbilder je Modell, getroffene Entscheidungen und Durchlaufzeiten im Überblick.
Inhalt, Format und Übergabe der Belege stimmen wir im Pilot mit Ihnen ab.
Rechtlicher Rahmen
Saug- und Wischroboter, Akkusauger sowie Nass- und Trockensauger fallen nicht unter die Reparaturpflicht der Hersteller nach §§ 479a ff. BGB. Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 verweist bei Staubsaugern auf die Verordnung (EU) Nr. 666/2013, und die nimmt diese Geräte ausdrücklich aus. Ob repariert wird, entscheiden Sie also im Rahmen von Gewährleistung, Garantie und Serviceangebot.
Eine Neuerung gilt trotzdem: Behebt der Verkäufer einen Mangel beim Verbrauchsgüterkauf durch Reparatur, verlängert sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB, für Kaufverträge ab dem 31.07.2026). Je haltbarer die Reparatur, desto geringer das Risiko, dass dasselbe Gerät in dieser Zeit noch einmal reklamiert wird.
Bei E-Scootern beschränkt sich die Herstellerpflicht auf Entnahme und Austausch des Akkus. Die zugrunde liegende Vorgabe in Art. 11 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 gilt ab dem 18.02.2027.
Mehr zum Recht auf ReparaturAllgemeine Information zur Rechtslage in Deutschland, Stand 3. Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Die Reparaturpflicht der Hersteller nach §§ 479a ff. BGB gilt für Saug- und Wischroboter nicht. Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 verweist bei Staubsaugern auf die Verordnung (EU) Nr. 666/2013, die Saugroboter, Akkusauger und Nass-Trockensauger ausnimmt. Die Gewährleistung des Verkäufers gilt unverändert. Bei Kaufverträgen ab dem 31.07.2026 verlängert eine Reparatur in der Gewährleistung die Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB).
Vorab legen wir mit Ihnen Modelle, Stückzahl, Laufzeit und Entscheidungsregeln fest, etwa bis zu welchen Kosten repariert wird. Danach bearbeiten wir die Geräte in Heiligenhaus, melden jeden Fall zurück und fassen die Ergebnisse am Ende in einem Report zusammen. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob und in welchem Umfang es weitergeht.
Wir weisen sie als „Kein Fehler festgestellt“ getrennt aus, mit Beschreibung der Prüfung und Begründung. Sie zählen nicht als Reparatur. Je nach Vereinbarung gehen sie zurückgesetzt in die Wiedervermarktung oder an Sie zurück.
Saugroboter speichern unter anderem Raumkarten und WLAN-Zugangsdaten und sind oft mit einem Nutzerkonto verbunden. Wir setzen die Geräte im vereinbarten Umfang zurück und dokumentieren das im Fall. Was sich nur über die Cloud des Herstellers lösen lässt, klären wir vorab mit Ihnen.
Das hängt vor allem davon ab, ob Ersatzteile, Service-Software und technische Unterlagen verfügbar sind. Wir prüfen das für Ihre Modelle im Erstgespräch und stimmen den Zugang mit Ihnen als Auftraggeber ab.
Nächster Schritt
Sie schicken uns eine überschaubare Menge Retouren oder Garantiefälle. Wir liefern je Fall Fotos, Befund und Testergebnis und am Ende einen Report, an dem Sie ablesen, ob sich Reparatur und Aufbereitung für Ihre Modelle rechnen.
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