EU-Reparaturrichtlinie 2024/1799
Ab 31. Juli 2026 müssen Hersteller, Händler und Importeure Reparaturen einfacher, transparenter und zugänglicher machen. PST übernimmt Reparaturprozesse, Ersatzteilmanagement und nachvollziehbare Dokumentation — für viele Produktgruppen der Elektronik- und Hausgerätebranche.
Was ändert sich?
Die EU-Richtlinie 2024/1799 stärkt das Recht von Verbrauchern auf Reparatur. Bei bestimmten Produkten müssen Hersteller Reparaturen auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung ermöglichen — zu angemessenen Preisen, mit Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen.
Innerhalb der Gewährleistung wird Reparatur attraktiver: Wer statt Ersatz die Reparatur wählt, erhält eine einmalige Verlängerung der Absicherung um zwölf Monate. Reparaturfähigkeit wird damit vom freiwilligen Bonus zur professionellen Produktverantwortung.
Pressemitteilung zur Richtlinie lesen →
Für wen ist das relevant?
Das Thema betrifft nicht nur Smartphones — sondern Hausgeräte, Elektronik, Displays, Akkus und professionelle Geräte.
Unsere Rolle
Viele Hersteller und Händler wollen Reparaturen nicht selbst flächendeckend durchführen. Wir übernehmen die Prozesse dahinter — gesetzeskonform, wirtschaftlich und kundenfreundlich.
Strukturierte Annahme, Fehleranalyse und Kostenvoranschlag — als zentraler Anlaufpunkt für Ihre Kunden.
Fundierte Befundung durch erfahrene Techniker, inklusive Funktions- und Sicherheitstest.
Beschaffung, Bevorratung und europaweite Verfügbarkeit der benötigten Ersatzteile.
Fachgerechte Reparatur vom Display bis zur Platine — vom Smartphone bis zum Hausgerät.
Endkontrolle und Funktionssicherung, damit jedes Gerät geprüft zurückgeht.
Nachvollziehbare Reparaturdaten und transparente Statuskommunikation — passend zu den neuen EU-Informationspflichten.
Abholung, Versand und Retourenlogistik aus einer Hand, eingebettet in Ihre Prozesse.
Saubere Abwicklung von Gewährleistung, Garantie und Kulanz — entlastet Ihren Support.
Aufbereitung statt Verschrottung und Vorbereitung zur Wiedervermarktung.
Warum jetzt handeln?
Häufige Fragen
Right to Repair bezeichnet das Recht auf Reparatur. Die EU will erreichen, dass Produkte länger genutzt und defekte Geräte häufiger repariert statt ersetzt werden.
Die Richtlinie (EU) 2024/1799 ist seit 2024 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie bis spätestens 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen.
Betroffen sind zunächst Produktgruppen, die bereits unter Reparierbarkeitsanforderungen fallen — darunter Haushaltsgeräte, Smartphones, Tablets, Displays, Staubsauger, Trockner und bestimmte Batterien. Die Liste wird über die Ökodesign-Verordnung schrittweise erweitert.
Die Reparaturpflicht gilt für bestimmte Produktgruppen und nur, wenn eine Reparatur möglich ist. Sie muss zu angemessenen Bedingungen — Zeit, Preis, Ersatzteile — erfolgen.
Wenn Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung eine Reparatur statt Ersatz wählen, verlängert sich die Absicherung einmalig um zwölf Monate.
Händler müssen Kunden künftig klarer über Reparaturmöglichkeiten informieren. Professionelle Reparaturprozesse reduzieren gleichzeitig unnötige Ersatzlieferungen und Retourenkosten.
Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, können bestimmte Pflichten auf EU-Importeure oder Distributoren übergehen. Deshalb brauchen Importeure verlässliche Service- und Reparaturstrukturen in Europa.
Reparatur verlängert die Nutzungsdauer, reduziert Elektroschrott und spart Ressourcen, die für Herstellung, Transport und Entsorgung neuer Geräte nötig wären.
Jetzt vorbereiten
Wir prüfen Ihre Reparatur-, Ersatzteil- und Dokumentationsprozesse und bauen mit Ihnen einen Servicepartner-Aufbau für den deutschen und europäischen Markt.
Reparaturprozess prüfen lassenDefektes Gerät? Reparatur statt Neukauf prüfen lassen — Reparaturanfrage stellen
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Unternehmen sollten ihre konkreten Pflichten im Einzelfall rechtlich prüfen lassen. Die nationale Umsetzung kann bis 2026/2027 noch Details verändern.